VBB – AboFlex
Dein neues flexibles Tarifangebot für alle Fahrgäste die gelegentlich im Nahverkehr in Frankfurt (Oder) unterwegs sind – VBB-AboFlex.
Gegen Zahlung eines monatlichen Grundbetrages von 4,90 EUR erhalten Fahrgäste rabattierte Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten für den Tarifbereich Frankfurt (Oder) AB.
So funktionierts:
- VBB-AboFlex im Kundenzentrum der SVF beantragen.
- VBB-fahrCard als Basiskarte für den Erwerb der ermäßigten VBB-AboFlex-Tickets erhalten.
- VBB-AboFlex-Tickets an den mobilen Fahrausweisautomaten in den Fahrzeugen der SVF kaufen.
Häufige Fragen zum VBB – AboFlex
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Das VBB-AboFlex richtet sich an Fahrgäste, die gelegentlich in Frankfurt (Oder) AB mit dem ÖPNV unterwegs sind.
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Das VBB-AboFlex kann ab sofort zum Ersten eines Monats beantragt werden.
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Sie können das VBB-AboFlex im Kundenzentrum der SVF beantragen. Sie erhalten eine VBB-fahrCard (Chipkarte) als Basiskarte zum Erwerb der ermäßigten Fahrausweise. Bei Beantragung ist die Vorlage eines Personaldokuments und die Abgabe eines Lichtbildes erforderlich.
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Das VBB-AboFlex wird als persönliche VBB-fahrCard ausgegeben. Der Erwerb der rabattierten Fahrausweise im Rahmen des Abonnements erfolgt bargeldlos an den mobilen Fahrausweisautomaten der SVF. Der Kaufpreis wird per Lastschrift von dem bei Abschluss des Abonnements angegebenen Konto abgebucht. Die Ausgabe erfolgt nur, wenn die Berechtigung zur Nutzung der rabattierten Fahrausweise durch die VBB-fahrCard nachgewiesen werden kann.
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Sie bezahlen einen monatlichen Grundpreis in Höhe von 4,90 € und erwerben damit das Recht, einen Einzelfahrausweis Frankfurt/Oder AB zum ermäßigten Preis von 1,50 € und eine 24-Stunden-Karte Frankfurt/Oder AB zum Preis von 3,30 € zu beziehen. Wenn sie also mehrmals im Monat mit den Öffentlichen unterwegs sind, können Sie deutlich gegenüber dem Kauf von Einzelfahrausweisen und/ oder 24-Stunden-Karten sparen.
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Nein, das VBB-AboFlex gilt ausschließlich für den Abonnenten/ die Abonnentin. Es wird eine mit Lichtbild personalisierte VBB-fahrCard ausgegeben, welche zum Erwerb der ermäßigten Fahrausweise berechtigt.
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Nein, die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich für den Inhaber/ die Inhaberin des VBB-AboFlex. Es bleiben nur die allgemeinen Mitnahmeregelungen bestehen. Es können Kinder unter 6, ein Kinderwagen und/oder Gepäck mitgeführt werden.
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Nein, die Berechtigung zum Erwerb der ermäßigten Fahrausweise gilt ausschließlich für den Inhaber/ die Inhaberin des VBB-AboFlex. Der Fahrausweis gilt nur im Zusammenhang mit der persönlichen VBB-fahrCard.
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Mit Abonnement und Firmenticket genießen Sie maximale Flexibilität. Sie müssen sich vorher keine Gedanken über die tatsächliche Anzahl Ihrer Nutzungstage und Fahrten im Monat machen und auch keinen Fahrausweis besorgen. Sie steigen einfach jederzeit ein und profitieren mitunter von umfangreichen Mitnahmeregelungen. Abonnement und Firmenticket bleiben das optimale Produkt und attraktiv für all diejenigen, die regelmäßig unterwegs sind. Das VBB-AboFlex ist ein zusätzliches Angebot für den gelegentlichen Fahrtbedarf.
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Nein, die VBB-fahrCard beinhaltet keine Fahrtberechtigung, sondern gilt ausschließlich im Zusammenhang mit einem der rabattierten Fahrausweise. Die Fahrausweise müssen vor Fahrtantritt gekauft und ggf. entwertet werden.
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Nein, die rabattierten VBB-AboFlex-Fahrausweise sind immer nur zusammen mit der VBB-fahrCard, die Sie als Inhaber*in des gültigen Abonnements ausweist, gültig. Fahrausweis und VBB-fahrCard bilden gemeinsam die Fahrtberechtigung, sind stets mitzuführen und bei einer Fahrausweiskontrolle auf Verlangen vorzuzeigen.
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An den Fahrausweisautomaten in den Fahrzeugen der SVF erworbene ermäßigte Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten sind automatisch entwertet.
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An den Fahrausweisautomaten in den Fahrzeugen der SVF ist dies nicht möglich, da die Fahrausweise bei Kauf sofort entwertet werden. Es gilt zu beachten, dass die ermäßigten Fahrausweise nur innerhalb der Gültigkeitszeit Ihres VBB-AboFlex einsetzbar sind. Die für das VBB-AboFlex ermäßigten Fahrausweise können nicht an Tagen genutzt werden, an denen kein gültiges VBB-AboFlex besteht.
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Sie erhalten Ihren Fahrausweis bei der SVF am Automaten nach der Authentifizierung mit Ihrer VBB-fahrCard bargeldlos. Jeden Monat erhalten Sie als Abonnent bei der SVF für alle rabattierten Fahrausweise, die über die SVF bezogen wurden, eine Abrechnung. Der jeweilige Kaufpreis wird per Lastschrift von dem bei Abschluss des Abonnements angegebenen Konto als Sammelbetrag abgebucht.
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Das VBB-AboFlex setzt, wie bei allen Abonnements im VBB, die Teilnahme am Lastschriftverfahren voraus. Der monatliche Grundpreis und die Ticketpreise Ihrer erworbenen Fahrausweise werden vom angegebenen Konto abgebucht.
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Für jeden abgelaufenen Monat erhalten Sie bei der SVF im Nachgang eine Abrechnung über die von Ihnen erworbenen Fahrausweise. Ihre Ticketkosten werden dann in einem Sammelbetrag per Lastschrift abgebucht.
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Das VBB-AboFlex beginnt jeweils zum Ersten eines Kalendermonats und kann bei der SVF beantragt werden. Um das VBB-AboFlex ab Monatsbeginn nutzen zu können, muss das Abonnement bis zum 10. Kalendertag des Vormonats beantragt sein.
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Das VBB-AboFlex wird unbefristet ausgegeben, es ist jederzeit zum Monatsende kündbar. Somit können Sie selbst entscheiden, für wie viele Monate Sie das VBB-AboFlex nutzen möchten.
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Das VBB-AboFlex kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats oder zum Ende eines in der Zukunft liegenden Monatsende gekündigt werden. Wird die Kündigung und Rückgabe der Chipkarte bis zum letzten Kalendertag eines Monats vorgenommen (bei Einsendung gilt das Datum des Poststempels), so ist die Kündigung zum Ablauf des Monats wirksam. Wird das VBB-AboFlex nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch.
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Sie bezahlen den Grundpreis immer jeden Monat, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, also auch dann, wenn Sie gar keine Fahrten unternehmen. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.
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Sie können das VBB-AboFlex nicht ruhen lassen, sie bezahlen immer zumindest den monatlichen Grundpreis. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das VBB-AboFlex jederzeit zum Monatsende zu kündigen.